AGB

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§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Miriam Pir – nachfolgend Webdesignerin oder Referentin – genannt und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrage, wenn nicht anders bestimmt. Sie gelten auch, wenn sie bei späteren Verträgen nicht erwähnt werden.
  2. Die Bezeichnung „Auftrag“ umfasst das Vertragsverhältnis unmaßgeblich des entsprechenden Vertragstyps. Die Webdesignerin schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Auftraggeber. Der Auftraggeber schuldet die Webdesignerin die Zahlung der Vergütung.
  3. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers, es sei denn diese werden von der Webdesignerin schriftlich anerkannt.
  4. Individuelle Absprachen sowie Nebenabreden und Ergänzungen haben Vorrang zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich festgehalten wurden.

§ 2 Weitergeleitete Aufträge

  1. Wenn ein Auftrag in der Form ausgeführt wird, dass die Webdesignerin einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Webdesignerin den Auftrag dadurch, dass er ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet.
  2. Die Angebote des Webdesigners sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die im individuellen Angebot genannten Preise.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

  1. Die auf der Internetseite dargestellten Leistungen und Produkte stellen kein Angebot durch die Webdesignerin dar. Auf Anfrage des Auftraggebers wird ihm ein individuelles Angebot erstellt. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 30 Tagen. Ein Vertrag kommt sodann zustande, wenn eine schriftliche Annahme dieses Angebots bei der Webdesignerin eingeht. Sollte für die auf der Internetseite dargestellten Produkte das Bestellformular durch den Auftraggeber genutzt werden, erhält er zunächst eine Bestellbestätigung. Diese stellt noch keine Vertragsannahme dar. Der Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung UND Eingang der Anzahlung zustande.
  2. Sollten Lieferfristen oder Termine vereinbart werden, beginnen diese erst zu laufen bzw. werden diese erst verbindlich, mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Auftraggeber gegebenenfalls zu beschaffenden Informationen, Vorgaben, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
  3. Die Lieferfrist bzw. der Liefertermin ist eingehalten, wenn bis zum Ablauf der Lieferfrist bzw. des Liefertermins die Webdesignerin die Versandbereitschaft mitgeteilt hat oder der Liefergegenstand einem Transportunternehmen übergeben wurde.
  4. Die Lieferfrist verlängert sich bzw. ein Liefertermin verschiebt sich bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens die Webdesignerin liegen (z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Materialien, weltweite Pandemien), insoweit solche Hindernisse nachweislich erheblichem Einfluss auf die Herstellung des Liefergegenstandes haben. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei von der Webdesignerin hinzugezogenen Dritten eintreten. Die Lieferfrist verlängert bzw. der Liefertermin verschiebt sich entsprechend der Dauer des Vorliegens dieser Hindernisse. Eine derartige Lieferverzögerung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
  5. Für Lieferverzögerungen, aufgrund einer oder mehrerer Pflichtverletzungen zur Mitwirkung des Auftraggebers (z. B. die Beibringung von Informationen, Vorgaben, Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben o. a.) kann die Webdesignerin nicht haftbar gemacht werden.
  6. Teillieferungen der Webdesignerin sind innerhalb der vereinbarten Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Auftraggeber daraus nicht ergeben.

§ 4 Daten

  1. Der Kunde stellt den Webdesigner von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann die Webdesignerin nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, bei Nichtverschulden bzw. Vertreten müssen des Webdesigners, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an diesen zu übermitteln.

§ 5 Datenschutz

  1. Die Daten von Vertragspartnern werden für Zwecke der Vertragsbegründung, -Durchführung, -Beendigung sowie zu Zwecken der Eigenwerbung durch den Auftraggeber gespeichert, ausgewertet und verarbeitet. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur insoweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
  2. Die Vertragspartner sind weiter zur Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet. Sie haben sicherzustellen, dass die Erhebung, Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten ausschließlich für den vertraglichen Zweck erfolgt.
  3. Datensicherungsmaßnahmen sind entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes durchzuführen. Die gespeicherten Daten werden für die Dauer von 3 Jahren gespeichert. Eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nur insoweit dies aus betriebswirtschaftlicher Sicht erforderlich ist.

§ 6 Preise und Zahlungen

  1. Lieferumfang und Vergütung werden durch das Angebot der Webdesignerin oder die schriftliche Auftragsbestätigung der Webdesignerin bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
    Die Rechnungsstellung erfolgt:
    50 % Abschlagszahlung im Voraus
    Schlussrechnung nach Abnahme
    nach der gültigen Preisliste der Webdesignerin bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar.
    Nach Eingang des Rechnungsbetrages bei der Webdesignerin und Vorliegen der für die Leistungen notwendigen Daten des Kunden, werden die vertraglich vereinbarten Leistungen von der Webdesignerin ausgeführt. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Webdesignerin vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zugang zu erheben; macht er seine Einwendungen schriftlich geltend, genügt die Absendung innerhalb der 2-Wochen-Frist. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
    Bei Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen der Webdesignerin durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu den vereinbarten Stundensätzen berechnet. Sollten keine Stundensätze vereinbart sein, gilt ein Stundensatz i.H.v. 147 € zzgl. USt. (19 %).
  2. Der Webdesignerin ist es gestattet, Schutzrechte für die durchgeführte Leistung anzumelden. Für eine solche Schutzrechtsanmeldung besteht keine Pflicht gegenüber dem Auftraggeber. Auch wenn die Leistungen der Webdesignerin nicht schutzfähig oder auch eintragungsfähig sind, gelten sie als vertragsmäßig ausgeführt.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Zurückhaltung von Zahlungen wegen von der Webdesignerin nicht anerkannten Gegenansprüchen des Auftraggebers nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Das gilt nicht bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
  4. Kommt es durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, zu Leistungsverzögerungen durch die Webdesignerin, ist die Vergütung trotzdem so zu zahlen, als wären die Leistungen vertragsgemäß ausgeführt worden.

§ 7 Abnahme des Konzepts/ Endproduktes

  1. Bei Erstellung der Internetseiten ist es wichtig, zwischen der Fertigstellung der Webseite und der Onlineschaltung zu unterscheiden.

    Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt der Tag, an dem die Webdesignerin meldet, dass sie mit der Programmierung der Webseite fertig ist und an den Auftraggeber einen Vorschaulink zur Testversion schickt. Ab diesem Zeitpunkt hat der Auftraggeber sieben Arbeitstage Zeit, um die Freigabe oder mögliche Änderungswünsche mitzuteilen. Die Änderungswünsche werden vom Auftragnehmer innerhalb von sieben Arbeitstagen eingearbeitet und der Auftraggeber darüber informiert. Der Auftraggeber hat erneut sieben Arbeitstage Zeit, um die Richtigkeit der Korrekturen zu prüfen und die finale Freigabe für die Webseite zu erteilen. Nach Ablauf der Frist gilt die Webseite automatisch als freigegeben.

    Als Zeitpunkt der Onlineschaltung gilt der Tag, an dem die vom Auftragnehmer fertiggestellte Webseite zum ersten Mal unter der Zieldomain des Auftraggebers veröffentlicht und der Wartungsmodus abgeschaltet wird. Nach Freigabe schalten wir die Webseite innerhalb von zwei Arbeitstagen oder zum vereinbarten Termin online. Ab diesem Zeitpunkt kann der Auftraggeber innerhalb der folgenden 20 Arbeitstage kleine Schreibfehler und kleine Fehler in der Funktionalität der Webseite (“Kinderkrankheiten”) melden, die vom Auftragnehmer zügig und kostenlos korrigiert werden.
  2. Soweit die Webdesignerin und der Auftraggeber nichts anderes vereinbart haben, steht dem Auftraggeber das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Eine Korrekturschleife ist eine Veränderung/Verbesserung von bestehenden Inhalten und umfasst keine Neuerstellung von Inhalten. Rückgängigmachung gewünschter Änderungen, Folgeänderungen und Funktions- oder Strukturänderungen sind zusätzlich vom Auftraggeber anhand der vertraglich vereinbarten Vergütung zu zahlen, ebenso nachträglich angebrachte Änderungen nach Beginn einer neuen Projektphase. Wünscht der Auftraggeber nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann die Webdesignerin dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Endprodukt innerhalb von sieben Tagen nach Zugang abzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Liefergegenstand mit den grundlegenden Vereinbarungen übereinstimmt, wenn die Abnahme nicht ausdrücklich verweigert wird. Bei gravierenden Abweichungen wird die Webdesignerin diese in angemessener Zeit beseitigen und den Liefergegenstand bzw. das Endprodukt zur erneuten Abnahme vorbringen.
  4. Sollte viel Zeit verstrichen sein zwischen dem Zeitpunkt der Fertigstellung und dem gewünschten Tag der Onlineschaltung der Webseite, kann es vorkommen, dass die für die Webseite verwendeten Plugins und externe Komponente inzwischen ein Update benötigen bzw. eine Optimierung der Webseite für inzwischen neuere Versionen der Browser nötig ist. Diese Arbeiten werden von der Webdesignerin vor der Onlineschaltung vorgenommen und dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
  5. In jedem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Auftraggeber das Endprodukt nutzt oder bezahlt.
  6. Nach Abnahme des Liefergegenstandes bzw. Endproduktes durch den Auftraggeber sind alle Gewährleistungsansprüche für Mängel ausgeschlossen, die er bei Abnahme kannte oder hätte erkennen müssen bzw. fahrlässig nicht kannte, es sei denn, er behält sich für den von ihm bestimmten Mangel das Recht zur Beseitigung vor.

§ 8 Annahme der Leistung, Erfüllungsort

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von drei Tagen anzunehmen, wenn er nicht unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert ist. Bleibt der Auftraggeber mit der Annahme der Arbeit länger als drei Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so ist die Webdesignerin nach Setzung einer Nachfrist von vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Auftraggeber die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande ist.
  2. Der Erfüllungsort ist Geschäftssitz der Webdesignerin. Der Gefahrenübergang erfolgt bei Übergabe des Liefergegenstandes, bei einer Versendung des Liefergegenstandes liegt der Gefahrenübergang bei Abgabe des Liefergegenstandes bei dem Transportunternehmen.

§ 9 Markenrechte / Eigentumsvorbehalt / Vorbehalt von Nutzungsrechten

  1. Der Auftraggeber erwirbt die erforderlichen räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte des von der Webdesignerin angefertigten Werkes entsprechend dem vereinbarten Verwendungszweck.
  2. Die Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von der Webdesignerin angefertigten Werkes (z. B. Änderung des Designs oder Quellcodes), Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen des Werkes der Webdesignerin, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich untersagt. Ebenso darf der Auftraggeber keine Teile des Werkes (z.B. Bilder, Videos, Teile des Quellcodes) soweit diese die erforderliche Schöpfungshöhe erreichen und von der Webdesignerin gestellt wurden, nutzen oder ändern. Für solche in Satz 1 und 2 genannten Änderungen oder Erweiterungen des Nutzungsrechts kann sich der Auftraggeber ausdrückliche Zustimmung die Webdesignerin einholen. Die Webdesignerin behält sich vor, an diese Zustimmung von einer angemessenen Vergütung abhängig zu machen.
  3. Sollte die Webdesignerin für die Erstellung des Auftragsgegenstandes Werke nutzen, die Rechte Dritter betreffen, verpflichtet sie sich, die entsprechenden Nutzungs-, Verwertungsrechte oder andere Zustimmungen Dritter, soweit erforderlich, im eigenen Namen für den vereinbarten Nutzungsumfang einzuholen. Dies gilt nicht für Informationen, Vorgaben, Unterlagen oder andere Werke, die die Webdesignerin vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellt wurde. Insoweit muss der Auftraggeber die entsprechenden Nutzungs-, Verwertungsrechte oder andere Zustimmungen Dritter, soweit erforderlich, im eigenen Namen für den vereinbarten Nutzungsumfang einholen.
  4. Der Auftraggeber hat die Kontrollpflicht, dass alle nötigen Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie besondere Zustimmungen ausreichend eingeholt wurden. Eventuelle Nachforderungen nach §§ 32, 32 a UrhG beziehungsweise Unterlassungs- sowie Schadenersatzansprüche nach § 97 UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Die Webdesignerin behält sich vor, die von ihr erstellten Arbeiten zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung zu nutzen.
  6. Nutzungsrechte für Entwürfe und Arbeiten, die vom Auftraggeber abgelehnt oder nicht ausgeführt wurden, werden nicht auf den Auftraggeber übertragen. In diesen Fällen bleibt das alleinige Nutzungsrecht bei der Webdesignerin.

§ 10 Gewährleistung, Haftung

  1. Mängelgewährleistungsansprüche kann der Auftraggeber, insoweit es sich hierbei um einen Unternehmer oder um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, im Zeitraum von zwölf Monaten nach Abnahme des Liefergegenstandes geltend machen. Bei einem Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  2. Insoweit Mängel auf Fehler in den vom Auftraggeber vorgegebenen Informationen, Unterlagen, Grafiken und Pläne zurückzuführen sind, bestehen keine Mängelgewährleistungsansprüche gegenüber der Webdesignerin. Solche vom Auftraggeber vorgegebenen Informationen, Unterlagen, Grafiken und Pläne gelten als verbindlich. Aus Fehlern kann die Webdesignerin in keinem Fall haftbar gemacht werden.
  3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die Webdesignerin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften. Schadenersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Webdesignerin nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit. Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikt sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind.
  4. Dies gilt auch bei Handlungen der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Webdesignerin.
  5. Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

§ 11 Haftungsausschluss

  1. Die Webdesignerin ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit vereinbarter Leistungen zu kontrollieren. Wird sie mit einer solchen Kontrolle beauftragt, hat der Auftraggeber die daraus resultierenden Gebühren und Kosten zu tragen.
  2. Die in der vereinbarten Arbeit eventuell enthaltenen Sachaussagen des Auftraggebers über Produkte und Leistungen, die von ihm vor- oder freigegeben wurden, muss die Webdesignerin nicht auf ihre Richtigkeit überprüfen.
  3. Vor Herausgabe werden die von der Webdesignerin gefertigten Entwürfe dem Auftraggeber eingereicht, damit ihm die Möglichkeit zur Kontrolle gegeben ist. Gibt der Auftraggeber diese Entwürfe frei, wird die Pflicht zur Einhaltung der Richtigkeit von Text, Ton, Bild und Inhalt auf ihn übertragen.

§ 12 Schadensersatz

  1. Wenn die Webdesignerin Arbeiten ausbessern oder neu durchführen muss oder sich Arbeitsvorgänge verzögern, weil sich in den durch den Auftraggeber vorgelegten Informationen, Unterlagen, Grafiken, Plänen Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler befinden oder diese falsch übermittelt wurden und dies der Auftraggeber zu vertreten hat, muss er der Webdesignerin den dadurch entstehenden Schaden ersetzen.
  2. Sind diese Fehler vom Auftraggeber unverschuldet, ist die Webdesignerin zur Kündigung berechtigt. Aus solch einer Kündigung erwächst dann dem Auftraggeber kein Anspruch auf Schadensersatz als Folge der Anfechtung.
  3. Bei Annahmeverzug des Auftraggebers oder etwaigen Mitwirkungspflichtverletzungen kann die Webdesignerin Ersatz für den insoweit entstandenen Schaden und Mehraufwendungen verlangen. Weitergehende Ansprüche werden davon nicht betroffen.

§ 13 Vorträge / Workshops / Vor-Ort-Beratungen

  1. Vertrag: Der Auftrag gilt als angenommen, sobald der Auftraggeber das Angebot angenommen und den Termin bestätigt hat. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Webdesignerin. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Ein Briefinggespräch mit den Referenten/Workshopleitern kann telefonisch oder via Onlinemeeting stattfinden.
  2. Rechnungsstellung und Fälligkeit: Nach Leistungserbringung erhält der Auftraggeber eine Rechnung, die sofort nach Erhalt fällig wird. Bei Workshops wird in der Regel eine Anzahlung von 50 % vereinbart. Die Bedingungen sind dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
  3. Reisekosten: Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit die Webdesignerin einen Vortrag/Workshop wahrnehmen kann. Erfolgt die Anfahrt nicht vom Wohnort aus, die Rückfahrt nicht zum Wohnort und entstehen in dieser Folge höhere Reisekosten als vom Wohnort aus, so ist dies mit dem Veranstalter abzustimmen. Die Referentin reist in der Regel mit der Bahn bzw. mit dem Flugzeug an. Bei Zugfahrten bucht die Webdesignerin die 1. Klasse (mit Sparpreis), bei Flügen die Economy-Klasse. Bei Anreise mit dem Pkw wird eine Pauschale von 0,40 Euro pro Kilometer berechnet. Zu den Reisekosten zählen auch Übernachtungskosten und Spesen, soweit der Referentin wegen des Vortragstermins eine Anreise oder Abreise am Vortragstag zu normalen Geschäftszeiten nicht möglich ist, oder der Auftraggeber einen längeren Aufenthalt wünscht.
  4. Externe Kosten: Etwaige externe Kosten für Catering, Raummiete, zusätzliche Experten, etc., die mit der Realisierung von Workshops und anderen beraterischen Leistungen verknüpft sind, sind nicht inbegriffen, insofern dies nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart ist. Bei Abwicklung der externen Kosten wird eine Handling-Fee von 20 % erhoben. Dem Vertragspartner wird freigestellt, ob die externen Kosten über ihn oder über die Referentin abgewickelt werden. Die Referentin wird dem Vertragspartner im Vorfeld der Projektrealisierung eine Schätzung über die Höhe der externen Kosten übermitteln.
  5. Technische Voraussetzungen: Die Referentin trifft rechtzeitig vor dem Vortrag/Workshop (in der Regel eine Stunde vorher) ein und wird mit einem vom Veranstalter beauftragten und anwesenden Techniker/Verantwortlichen eine Technikprobe durchführen. Sie nutzt ihren persönlichen Laptop. Sie benötigt einen Beamer mit möglichst hoher Auflösung und hoher Lichtstärke, eine für die Teilnehmerzahl und Saalgröße geeignete Leinwand, ein bewegliches Mikrofon (Ansteck-Mikrofon oder Headset) und ein Pult oder Tisch für den Laptop.
  6. Stornierung des Auftrags durch den Auftraggeber: Bei einer Stornierung eines Vortrags bis drei Monate vor dem Veranstaltungstermin werden 20 % des Honorars berechnet, bis einen Monat vorher 50 %, bis eine Woche vorher 90 %, danach 100 %.
  7. Bei einer Stornierung von Workshops und anderen beraterischen Leistungen wird der volle Honorarpreis fällig. Bei einer Verschiebung von Workshops und anderen beraterischen Leistungen bis drei Monate vor dem Veranstaltungstermin werden für den neuen Termin zusätzlich 20 % des Honorars berechnet, bis einen Monat vorher 50 %, bis eine Woche vorher 100 %. Bei einer Verschiebung von Terminen von Workshops wird das Honorar zum ursprünglich vereinbarten Termin fällig. Die Realisierung kann zu einem späteren Termin erfolgen, allerdings muss dieser in den folgenden drei Monaten sein, ansonsten erlöschen die Ansprüche.
  8. Änderungsvorbehalt des Auftragnehmers: Unplanmäßige Änderungen (wegen Krankheit der Referentin, höhere Gewalt oder Tod eines nahen Angehörigen) behalte ich mir vor. In diesem Fall verpflichtet sich die Referentin, die Einwilligung des Auftraggebers vorausgesetzt, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Selbstverständlich werden Sie über notwendige Änderungen unverzüglich informiert. Muss ausnahmsweise eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden, werden bereits gezahlte Kosten zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§14 Schweigepflicht

  1. Die Webdesignerin und der Auftraggeber gleichermaßen werden alle vom jeweils anderen überlassene Informationen, einschließlich Unterlagen, Geschäftsvorgänge, Betriebsgeheimnisse, Vergütung sowie alle Vertragsinhalte mit der verkehrsüblichen Sorgfalt vertraulich behandeln und ohne vorherige Abstimmung weder ganz noch teilweise Dritten mitteilen oder zugänglich machen und sie nur für diejenigen Zwecke benutzen, zu denen sie übermittelt wurden. Sie dürfen ohne vorherige Vereinbarung weder für eigene Zwecke noch für andere Auftraggeber/ -nehmer kommerziell verwendet werden.

§ 15 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand

  1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Webdesignerin gilt deutsches Recht.
  2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Webdesignerin.

§ 16 Sonstige Bestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.

2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

Mainz, 01.01.2024